„Wir schicken doch schon PDF.“
Ein PDF ist keine strukturierte Rechnung. Gefordert ist ein maschinenlesbares Format nach EN 16931, das ein Empfängersystem ohne Nachbearbeitung verarbeiten kann.
Start / Herausforderungen / E-Rechnung ab 2027
Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz im inländischen B2B strukturiert nach EN 16931 fakturieren, ab dem 01.01.2028 alle übrigen. Empfangen müssen Sie längst. Wer ohnehin über einen Systemwechsel nachdenkt, gewinnt jetzt Vorbereitungszeit statt Termindruck.
Ein PDF ist keine strukturierte Rechnung. Gefordert ist ein maschinenlesbares Format nach EN 16931, das ein Empfängersystem ohne Nachbearbeitung verarbeiten kann.
Die Pflicht trifft Ihr Unternehmen, nicht Ihre Kanzlei. Freigabe, Archivierung und Nachweisführung bleiben bei Ihnen.
Je mehr Einheiten fakturieren, desto teurer wird eine Insellösung. Was in einer Gesellschaft funktioniert, skaliert selten auf zwölf.
Wer erst im Herbst 2026 startet, entscheidet unter Termindruck und zahlt den Preis dafür in Beratungs- und Anpassungskosten.
Welche Gesellschaften fakturieren, in welchen Formaten, über welche Systeme und mit welchen Freigabewegen?
Ein einheitlicher Weg für Ausgang und Eingang, statt einer Lösung je Einheit.
Formate, Schnittstellen, Freigaben und Archivierung im führenden System verankern.
Prüfsichere Belegkette und dokumentierte Verantwortlichkeiten, bevor die Frist greift.
Die Frist ist die Pflicht. Der eigentliche Nutzen liegt darin, dass Rechnungsprozesse danach schneller und prüfbarer laufen als vorher.
ZUGFeRD ab Version 2.0 erfüllt die Norm EN 16931, ebenso XRechnung. Welches Format sinnvoll ist, hängt von Ihren Kunden und Ihrer Systemlandschaft ab.
Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG sind von der Ausstellungspflicht dauerhaft befreit. Der Empfang strukturierter Rechnungen betrifft sie dennoch.
Häufig ja, über eine Erweiterung oder einen Konverter. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie lange Ihr heutiges System noch tragen soll. Wir rechnen beide Wege durch, bevor wir eine Empfehlung geben.
Das hängt von der Zahl der fakturierenden Einheiten und Ihren Vorsystemen ab. Belastbar wird die Aussage nach der Bestandsaufnahme.
Für den Einstieg brauchen Sie nicht immer ein Gespräch. Nutzen Sie zuerst einen Check, ein Briefing oder eine Vorlage.
Zwanzig Minuten zu einer konkreten Entscheidungsfrage. Aufzeichnung und Zusammenfassung erhalten alle Angemeldeten.
Liquidität, Working Capital und Abschlussgeschwindigkeit in unter einer Stunde einordnen, mit einer Handlungsempfehlung auf einer Seite.
Eine Entscheidung, die Sie vor großen Fehlinvestitionen schützt.
45 Minuten mit Rechnungswesen und IT. Danach ein Briefing auf einer Seite mit Reifegrad, offenen Punkten und dem Weg bis zur Frist.