E-Rechnung ab 2027
Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz im inländischen B2B strukturiert nach EN 16931 fakturieren, ab dem 01.01.2028 alle übrigen. Die Empfangspflicht gilt bereits.
Start / Herausforderungen
Unternehmen sprechen uns selten an, weil sie ein Systemprojekt starten möchten. Es gibt einen konkreten Anlass: eine Investitionsentscheidung, ein Vorhaben ohne erkennbaren Fortschritt, ein Betrieb ohne Wirkung oder eine gesetzliche Frist.
Jede führt zu einem anderen ersten Schritt und zu einem anderen Ergebnis, das am Ende vorliegen muss.
Anbieter versprechen viel, der interne Bedarf ist noch unscharf, und die Geschäftsführung erwartet eine belegbare Grundlage.
Der Umfang wächst, der Termin bleibt, und der tatsächliche Fortschritt lässt sich nicht mehr belegen.
Unterschiedliche Interessen, offene Grundsatzfragen, keine Entscheidung. Eine Kurskorrektur wird mit jeder Woche teurer.
Das System läuft, entwickelt sich aber nicht weiter. Wissen konzentriert sich auf wenige Personen, Anforderungen bleiben liegen.
Gerade weil die Lage unsicher ist, lässt sich Intransparenz nicht mehr bezahlen.
Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz im inländischen B2B strukturiert nach EN 16931 fakturieren, ab dem 01.01.2028 alle übrigen. Die Empfangspflicht gilt bereits.
Der Support endet, Anpassungen werden riskant, und die Entscheidung wird aufgeschoben. Je später der Start, desto geringer der Handlungsspielraum bei Auswahl und Zeitplan.
Jede zusätzliche Gesellschaft, jedes weitere Haus, jedes neue Werk erhöht den Aufwand im Rechnungswesen. Das ist eine Frage der Struktur, nicht der Personalstärke.
45 Minuten, anschliessend ein Briefing auf einer Seite. Sollte darin stehen, dass zunächst kein externer Partner nötig ist, steht es drin.